E-Check-Fristen

Die Sicherheit in Büro- und Geschäftsräumen, auf Baustellen, in Werkstätten oder in Werkhallen, in Verkaufsräumen oder wo auch immer, hat höchste Priorität.
Die Vorschriften für den E-Check für Unternehmen sind in der Vorschrift der Berufsgenossenschaften DGUV, Vorschrift 3 (vormals BGV) geregelt.
Hieraus geht klar hervor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen, wie auch sämtliche Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Wer als Geschäftsführer oder Inhaber die Verpflichtung zum E-Check für Unternehmen nicht konsequent, sorgsam und ordnungsgemäß umsetzt, der riskiert persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.

Die Durchführung des regelmäßigen E-Checks für Unternehmen ist dabei in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Dieses Prüfungsbuch ist dann auch der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen.
Die in der DGUV festgelegten Prüfungsfristen variieren dabei je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial. Differenziert wird dabei im Wesentlichen zwischen stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen, sowie zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wie mobilen Werkzeugen und Maschinen auf Baustellen.
Bei eventuellen Schadensersatzansprüchen können Sie vorweisen, dass die Elektroinstallation geprüft und für gut befunden wurde.
Mit der regelmäßigen Prüfung Ihrer Anlage kommen Sie allen gesetzlichen Bestimmungen nach und können so manches Mal sogar eine Ermäßigung bei Ihrer Versicherung bekommen. Denn hier wird Ihr Sicherheitsbewusstsein anerkannt.
Profitieren Sie von unserem know-how. BGW Elektrotechnik nimmt für Sie selbstverständlich de vorgenannten Prüfung verantwortungsvoll und fachgerecht vor.